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DrogennachweisIst einmaliger Konsum nachweisbar?Bei einmaligem Konsum von Cannabis kann mittels Haaranalyse kein Befund festgestellt werden. Erst längerfristiger oder dauerhafter Konsum lässt Befunde auftreten. Auch der wöchentlich einmalige Konsum von Cannabis trägt nicht zu einem belastendem Auftreten von Beweisspuren bei. In einem Rechtstipp vom 24.08.2010 hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden, auch bei einmaligem Konsum von Cannabis im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, den Führerschein zu entziehen. Nachweisbarkeit von Drogen - Drogennnachweis |