Drogentest und Führerschein
Liegt bei Jemandem, egal in welcher Situation er der Polizei auffällt, der Verdacht des Drogenkonsums nahe, folgt in der Regel ein Drogentest. Dieser Drogentest wird möglichst zeitnah angeordnet und kann in Form eines MPUs – Medizinisch-Psychologische Untersuchung –, einer Urinprobe oder eines Bluttestes durchgeführt werden. Nur in seltenen Fällen werden Haarproben genommen. Da ein Drogennachweis immer den Entzug des Führerscheines nach sich zieht (ganz egal, ob man während der Kontrolle am Steuer saß oder nicht), werden Drogentests meist von der Führerscheinstelle angeordnet. Kommt der Bescheid für einen solchen Drogentest, sollte der Termin unbedingt wahrgenommen werden.
Der Versuch, den Termin des Tests nach hinten zu schieben, ist gefährlich und sollte nur mit einem triftigen Grund (z.B. Krankheit, Vorstellungsgespräch) geschehen. Tatsächlich sind die Führerscheinstellen dazu berechtigt, die Fahrerlaubnis einzuziehen, wenn der Testtermin nicht wahrgenommen wurde – dies gilt auch dann, wenn das Testergebnis im Nachhinein negativ ausfällt. Außerdem muss die verdächtige Person immer die Kosten des Drogentests zahlen – ob sie nun am Test teilgenommen hat oder nicht.
Nun noch zu einer Ausnahmeregelung: beim Konsum weicher Drogen wie Marihuana und Haschisch ist der Führerschein nicht automatisch weg. Erst wenn regelmäßiges Kiffen nachgewiesen wurde, folgt der Entzug der Fahrerlaubnis. Hat man die medizinisch-psychologische Untersuchung allerdings gut überstanden hat und wurde nur gelegentlicher Haschisch- oder Marihuana-Konsum festgestellt, darf man seinen Führerschein behalten und man kommt mit einer Geldstrafe davon. Bei harten Drogen wie Ecstasy und Kokain gibt es dagegen keine Ausnahmeregelung: die Fahrerlaubnis wird einem schon beim einmaligen Konsum einer dieser Drogen entzogen. Seinen Führerschein bekommt man erst dann wieder zurück, wenn nach einer bestimmten Frist keinerlei Drogenkonsum mehr feststellbar ist.
Vorsichtig sollte man auch dann mit Drogen sein, wenn man noch gar keinen Führerschein hat. Denn selbst, wenn man als Minderjähriger mit Drogen erwischt wird, muss man um seine Fahrerlaubnis bangen. Beispielsweise kann es durchaus passieren, dass im Nachhinein noch ein MPU durchgeführt wird oder der Erhalt des Führerscheins verzögert bzw. verweigert wird.


