Drogentest bei der Bundeswehr
Ein allgemeiner Drogentest bei der Musterung zur Tauglichkeit für die Bundeswehr existiert nicht. Drogentests werden stichprobenartig durchgeführt und können rein rechtlich gesehen immer verweigert werden, wenn kein begründeter Verdacht besteht. Ohne Zustimmung findet kein Drogentest statt. Als begründeter Verdacht gelten unter anderem polizeilich protokollierte Auffälligkeiten, nicht notwendigerweise im Zusammenhang mit Drogen oder ein zurückliegender Verlust der Fahrerlaubnis
Die Urinprobe, die bei der Musterung genommen wird, ist lediglich dazu da, verschiedene Werte wie z.B. Eiweißgehalt des Blutes oder Blutzuckerspiegel zu bestimmen, um Krankheiten wie Hepatitis oder Diabetes mellitus festzustellen.
Ein Drogentest während des laufenden Wehrdienstes oder allgemeinen Dienstes wird eigentlich nur bei Truppengattungen durchgeführt, die mit Waffen arbeiten oder Fahrzeuge führen. Dabei wird nicht auf Steroide oder Ähnliches getestet, lediglich auf Betäubungsmittel.
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