Musterung

Drogentest bei der Bundeswehr

Ein allgemeiner Drogentest bei der Musterung zur Tauglichkeit für die Bundeswehr existiert nicht. Drogentests werden stichprobenartig durchgeführt und können rein rechtlich gesehen immer verweigert werden, wenn kein begründeter Verdacht besteht. Ohne Zustimmung findet kein Drogentest statt. Als begründeter Verdacht gelten unter anderem polizeilich protokollierte Auffälligkeiten, nicht notwendigerweise im Zusammenhang mit Drogen oder ein zurückliegender Verlust der Fahrerlaubnis

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