Cannabistests und Drogen im Strassenverkehr
Vom Konsum von Drogen als aktiver Teilnehmer am Strassenverkehr ist dringend abzuraten, man bringt nicht nur sich selbst, Beifahrer und andere Menschen in Lebensgefahr, auch kann man selbst oft nicht beurteilen, ob eine Beeiträchtigung der Fahrtüchtigkeit gegeben ist. Außerdem kann man, auch wenn man erst einige Tage nach dem Drogenkonsum angehalten und kontrolliert wird, zum Beispiel per Wischtest oder Blutprobe, Drogen nachweisen. An dieser Stelle wird es dann für den Verdächtigen oft schwer zu belegen, dass sein Konsum mehrere Tage zurückliegt, da die Tests oft schon sehr empfindlich sind.
Beispiel Cannabistest:
Nur durch einen Bluttest kann festgestellt werden, ob der Betroffene unter direktem Cannabiseinfluss steht. THC kann maximal 12 Stunden nach dem Konsum, also etwas länger als gewöhnlich der „Rauschzustand“ andauert, gemessen werden.
Bei Urintests lediglich ein pharmakologisch unwirksames Abbauprodukt von THC festgestellt werden. Je nach Konsumverhalten können Spuren davon allerdings noch zwischen 10 Tagen und 3 Monaten nach dem letzten Cannabisgenuss im Urin gemessen werden. Die Aussagekraft eines Urintests beschränkt sich darauf, dass der Proband innerhalb der letzten Wochen Cannabis konsumiert hat, liefert aber keinen Beweis dafür, dass er, zum Zeitpunkt der Untersuchung unter Einfluss wirksamer Rauschsubstanzen steht.


